Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen unserem Unternehmen, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Entrümpelungs-, Auflösungs-, Montage-, Abriss- und Entsorgungsleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung von Dienstleistungen entsprechend den im Auftrag festgelegten Leistungsparametern. Hierzu gehören unter anderem die Entsorgung von Gegenständen, die Räumung von Immobilien, Abriss- und Montagearbeiten sowie die Reinigung der betreffenden Flächen. Der Umfang der Leistungen wird im Einzelfall schriftlich festgelegt.

3. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Leistungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Bis zu Beginn der Arbeiten ist die komplette Angebotssumme inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer als Abschlagszahlung zu leisten.

Bei Erbringung von Fremdleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Abschlagszahlung als Sicherheit zu verlangen. Die Abschlagszahlung wird nach Leistungserbringung mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Die Restzahlung des Auftraggebers oder die Rückzahlung des Auftragnehmers erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen. Alle unsere Preise verstehen sich inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Zugang zur zu entrümpelnden Fläche zu ermöglichen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Er hat sicherzustellen, dass keine Drittenrechte beeinträchtigt werden, insbesondere im Falle von gemeinschaftlich genutzten Flächen.

7. Übergang von Gegenständen

Mit der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen und Entsorgungen erfolgt der umfassende Übergang sämtlicher Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Auftrags im betreffenden Haushalt befinden, in das Eigentum des Auftragnehmers. Durch die Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er entweder Eigentümer der genannten Gegenstände ist oder über die uneingeschränkte Befugnis zur Veräußerung dieser Gegenstände verfügt.

Dem Kunden obliegt die Pflicht, vor Beginn der beauftragten Arbeiten eine gewissenhafte Überprüfung sämtlicher zu entsorgender Gegenstände vorzunehmen. Insbesondere hat der Kunde die Verantwortung, alle Wertgegenstände vorab zu entnehmen oder eindeutig zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Kontext keinerlei Verpflichtung, Wertgegenstände aufzufinden oder zu bewerten.

Diese Regelung gewährleistet, dass im Rahmen des Auftrags sämtliche im betroffenen Haushalt vorhandenen Gegenstände als integraler Bestandteil der Dienstleistung in das Eigentum des Auftragnehmers übergehen.

8. Rücktritt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Umstände die Erfüllung unmöglich machen, insbesondere bei höherer Gewalt. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Besigheim. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.